Die Verbraucherzentrale „Nordrhein-Westfalen“ hat aus Sicht der Kundinnen und Kunden folgende Punkte für eine Mindestanforderung an „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ veröffentlicht.

·Anforderungen an die Organisation der Dienstleistung

·Sonderregelungen für sporadisch anfallende Einzelleistungen

·Anforderung an die Personen, die Kontakt zu den Kundinnen und Kunden haben

·Anforderungen an die Preise/Rechnungsstellung

·Qualitätsbegleitung

Wir als ASL haben die einzelnen Punkte mit den eigenen Anforderungen und Richtlinien verglichen und können stolz darauf sein, dass ASL im Wesentlichen allen Anforderungen genügt.

Natürlich kann man immer noch besser werden – daran arbeiten wir permanent!

Für alle ASL Kunden und solche, die es noch werden wollen, ist diese Aussage sicher entscheidend, wenn es um die Wahl einer Firma für haushaltsnahe Dienstleistungen geht.